AGB
1. Gültigkeit
Die nachstehenden AGB gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der o. g. Arbeitsvermittlung und dem Arbeitssuchenden. Abweichende Regelungen und besondere Bedingungen, die im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags erklärt der Arbeitssuchende, dass seine Angaben auf dem Vermittlungsvertrag und den Bewerbungsunterlagen wahrheitsgemäß und vollständig sind.

3. Datenschutz
Der Arbeitssuchende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben auf geeigneten Datenträgern gespeichert, für die Vermittlung verwendet und an Dritte (Firmen, Arbeitgeber, Institutionen usw.) weitergegeben werden. Die Daten bleiben bis zur Vermittlung bzw. Kündigung maximal 6 Monate registriert, danach werden die Daten vernichtet. Mit Kündigung (siehe Punkt 6. Vertragsdauer/Kündigung) des Vermittlungsvertrags erfolgt die Löschung der persönlichen Daten.

4. Dienstleistungsbeginn
Die Hinterlegung einer Kopie des gültigen persönlichen Vermittlungsgutscheins vom zuständigen Arbeitsamt des Arbeitssuchenden ist die Grundlage für den Beginn der Vermittlungstätigkeit. Liegt kein Vermittlungsgutschein vor, hat der Arbeitssuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsgebühr gemäß § 296 Abs. 1 Satz 2 SGB III selbst zu tragen. In diesem Fall wird ein gesonderter Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung durch die Agentur für Arbeit. Die Höhe beträgt die Summe die auf den Vermittlungsgutschein bereitgestellt wird.Mit Beginn eines vermittelten Beschäftigungsverhältnisses von mindestens drei Monaten und mindestens 15 Wochenstunden ist die Vergütung fällig. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich die geforderten Nachweise zu bringen.

6. Vertragsdauer / Kündigung
Die Vertragsvereinbarungen werden für die Zeit von 6 Monaten abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins. Wird keine Verlängerung des Vermittlungsgutscheins beantragt und dieses mit dem Arbeitsvermittler abgestimmt besteht an der Fortsetzung des Vertrags seitens des Arbeitssuchenden kein Interesse mehr
und der Vertrag gilt als aufgelöst. Die Kündigung des Vertrages ist jeder Zeit, auch telefonisch möglich.

7. Haftung
Der Vermittler gibt weder eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, noch für Arbeitsort, Arbeitszeit, Verdienst, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitsweise des Unternehmens. Die Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Arbeitgeber liegen allein in der Verantwortung des Arbeitssuchenden. Bei Nichtvermittelbarkeit lehnt der Vermittler jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden können, soweit dem Vermittlungsservice nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Für den eventuellen Missbrauch der Informationen, die zum Zwecke der Bewerbung an Dritte weitergegeben wurden, lehnen wir jede Haftung ab.

8. Nachweispflicht
Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, am Tage des Kontaktgesprächs mit dem vermittelten bzw. empfohlenen Arbeitgeber den Vermittler über das Gespräch zu informieren.Der Arbeitssuchende wird verpflichtet nach Abschluss des Arbeitsvertrags, das Original des aktuell gültigen Vermittlungsgutscheins, eine Kopie des Arbeitsvertrages, Arbeitsbescheinigung nach 6 Wochen, Beschäftigungsbestätigung nach 6 Monaten, zur Sicherung des Vermittlungsnachweises gegenüber dem Arbeitsamt, an den Vermittler abzugeben.

9. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur schriftlich möglich, um wirksam zu werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche, gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Ruf Uns AnSchreib UnsFolge uns auf Facebook